Abwassergebühren

Erstellung detaillierter Anlagenachweise – Grundlage der Gebühren- und Beitragskalkulation

Die Abwassergebühr ist eine Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus den laufenden Betriebskosten, der Abwasserabgabe und der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung des Gesamtvermögens Abwasseranlage und Verzinsung des Restbuchwertes). Der Anteil der kalkulatorischen Kosten an der Gesamtgebühr beträgt i.d.R. mehr als 50%.

Auf der Grundlage der DWA-Richtlinien A-133 wird eine detaillierte Wertermittlung der einzelnen Bestandteile der Gesamtentwässerungsanlage wie Kanäle/Schächte, Bauwerke, Pumpwerke, Kläranlage, durchgeführt. Durch die Zuordnung realistischer Abschreibungssätze zu den verschiedenen Anlageteilen (bauliche, maschinen- und elektrotechnische) werden praxisbezogene Abschreibungen ermittelt. Gemeinsam mit der angemessenen Verzinsung der Restbuchwerte ist die Grundlage einer nachvollziehbaren, gerechten Abwassergebührenkalkulation gegeben.

  1. Erläuterung der Thematik im Stadt- oder Gemeinderat
  2. Beschaffung notwendiger Unterlagen wie Schlussrechnungen, Verwendungsnachweise etc.
  3. Erstellung eines vollständigen detaillierten Anlagekatasters
  4. Durchführung der Wertermittlung nach Index- oder Mengenverfahren
  5. Erstellung des detaillierten Anlagenachweises mit ausführlicher Erläuterung
  6. Durchführung der Gebühren- bzw. Beitragskalkulation zusammen mit Kommunalbüro
  7. Durchführung eventuell notwendig werdende Satzungsänderung
  8. Abschließende Erläuterung im Stadt- oder Gemeinderat

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