SCHIMA-SEMINAR IN BAMBERG über Vermögenserfassung und -bewertung von Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtungen

Herr Dipl.-Ing. (Univ.) Klaus P. Gaul erläuterte die praktische Durchführung einer Vermögensbewertung und die Erstellung eines detaillierten Anlagenachweises.

Wie jedes Jahr veranstaltete auch in diesem Jahr Herr Norbert Schima im Welcome-Kongress-Hotel in Bamberg ein Seminar für Kämmerer und Mitarbeiter der kommunalen Finanzverwaltung mit dem Titel

„Vermögenserfassung und Vermögensbewertung“

In seiner gewohnt lockeren Art brachte Herr Schima jede Menge an Informationen und Erläuterungen, angefangen von der Neufassung des Begriffes „Kostenrechnende Einrichtung“ über Anlagenachweise und Bestandsverzeichnisse bis hin zur praktischen Anwendung der Gebührenkalkulation.

Deutliche Worte fand er über die Notwendigkeit einer detaillierten Vermögenserfassung, ins-besondere bei den großen kommunalen Infrastruktursystemen, wie Straßen und Wege sowie Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen.

„Irgendwann müsst Ihr in den sauren Apfel beißen und Eure Anlagen gescheit aufnehmen lassen“, so war seine Empfehlung an die Seminarteilnehmer.

Am Ende des Seminars wurden dann alle Teilnehmer ausführlich über die praktische Durchführung einer Vermögensbewertung aufgeklärt.

Aufbauend auf den erfassten Stammdaten einer Kanalisations- oder Wasserversorgungsanlage innerhalb eines Informationssystems oder Datenbank erläuterte Herr Klaus P. Gaul die Art der Aufteilung der exakten Anschaffungskosten größerer Baumaßnahmen auf die einzelnen kleinsten Vermögensgegenstände wie Kanalhaltung bzw. Wasserleitungsstrang. Nachvollziehbare Abrechnungen werden direkt verteilt - nicht mehr nachvollziehbare Anschaffungskosten werden durch Ermittlung des Zeitwertes und der „Berichtigung„ durch den Bau-kostenindex zum jeweiligen Anschaffungsjahr ermittelt und danach auf die einzelnen Anlagenteile verteilt.

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Somit ist es möglich, für jeden Anlagenteil (Kanalhaltung, Schacht, Leitungsstrang) einen Anlagenachweis zu erstellen.

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Der Nutzen einer Vermögensbewertung lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Grundlage für eine ordnungsgemäße und gerichtssichere Gebührenkalkulation
  • Korrekte Buchung von Zu- und Abgängen / mehr Investitions- statt Aufwandskosten (Aktivierung von Kanalsanierungskosten)
  • Verwendung von realistischen Nutzungsdauern (Abschreibungssätzen)
  • Grundlage für die Einführung einer getrennten Abwassergebühr (korrekte Verteilung auf die Kostenmassen Schmutz- und Regenwasser)
  • Grundlage zur Einführung der Doppik
  • Notwendig zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz bei der Gründung eines Eigenbetriebes oder eines Kommunalunternehmens

Der finanzielle Aufwand zur Erstellung der Vermögensbewertung steht in keinem Verhältnis zu den Kosten der Datenerfassung – vor allem in der Kanalisation, wo Vermessungsarbeiten sowie Inspektionsarbeiten erhebliche Kosten verursachen.

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